So werden GWG "Geringwertige Wirtschaftsgüter" erkannt und richtig in der EÜR-Vorlage für Numbers eingetragen.

Was sind GWG? Als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erkennt das Finanzamt nur Anlagegegenstände an, die (1) beweglich sind und (2) selbständig nutzungsfähig sind. Das wären z. B. Computer, Tischrechner, Bürostuhl, Schreibtisch, Kopierer etc..

Für diese Anschaffungen gibt es mehrere Erfassungsarten. Sie fließen alle in der EÜR als "Abschreibungen" in die Betriebsausgaben ein.

  • Sofort-Abschreibung
  • Pool-Abschreibung (Sammelposten)
  • Lineare Abschreibung nach Nutzungsdauer

"Abschreibungen" sind quasi Ausgaben, die über mehrere Jahre verteilt werden. Z.B. 500 Euro über 5 Jahre wären 100 Euro Betriebsausgabe jedes Jahr.

Wann kann man welche Methode anwenden?

Methode Anschaffungspreis (netto) ab 2018
Sofort-Abschreibung 0 € bis 800 €
Pool-Abschreibung (Sammelposten) über 250 € bis 1.000 €
Lineare Abschreibung nach Nutzungsdauer 0 € bis 1.000 €


Für das Jahr 2017 und früher sind die Grenzen abweichend. Es gelten: 
150 € anstatt 250 €, 
410 € anstatt 800 €.

    Sofort-Abschreibung

    Der Anschaffungspreis liegt bei maximal 800 Euro netto. (410 € für 2017 und früher)

    "Sofort" bedeutet, dass der gesamte Betrag in diesem Geschäftsjahr angesetzt wird. Diese Beträge werden in voller Höhe im Geschäftsjahr der Anschaffung abgeschrieben und nicht über mehrere Jahre verteilt.

    Der Unterschied der GWG Sofort-Abschreibung zur normalen Betriebsausgabe ist die Aufzeichnungspflicht. Die Wirtschaftsgüter werden mit Anschaffungsdatum, -betrag und Beschreibung dokumentiert. Eine einfache Betriebsausgabe (z.B. Druckerpapier) benötigt das nicht.  

    Tragen Sie das Anschaffungsdatum die Beschreibung und den Kaufpreis in der Tabelle "GWG Sofortabschreibung" ein.

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    Pool-Abschreibung (Sammelposten)

    Der anschaffungspreis liegt über 250 € aber nicht über 1.000 € netto. (Untergrenze 150 € anstatt 250 € für 2017 und früher)

    "Sammelposten" oder "Pool" bedeutet, dass mehrere Wirtschaftsgüter zu einem einzelnen Posten zusammengefasst werden, der dann über 5 Jahre abgeschrieben wird. So muss man nicht mehrere Einzelposten verwalten. 

    In der EÜR-Vorlage können Sie diese Posten alle einzeln in die Tabelle "GWG-Poolabschreibung" eintragen. So wird der Gesamtwert errechnet, in die Betriebsausgaben übernommen und die Anschaffungen sind dokumentiert. In den Folgejahren führen Sie dann nur noch den zusammengefassten Sammelposten fort.

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    Lineare Abschreibung nach Nutzungsdauer

    Der Anschaffungspreis liegt bei maximal 1.000 € netto.

    Die Lineare Abschreibung nach Nutzungsdauer ist identisch mit den Wirtschaftsgütern, die nicht als GWG behandelt werden. 

    In der EÜR-Vorlage tragen Sie die Wirtschaftsgüter in die Tabelle "Bewegliche Wirtschaftsgüter" ein. Die Abschreibung wird damit errechnet und in die Gewinnermittlung übernommen.

     

    Hinweis 
    Dies ist keine Steuerberatung. Der Text soll die Anwendung der EÜR-Vorlage erleichtern. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollsätndigkeit und abschließende Richtigkeit. Der Autor ist kein Steuerberater. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder die Finanzbehörde.

     

    Kommentare

    Danke für die Hinweise durch das Steuerdickicht!

    Ein Drucker für 80 €, der nicht kopieren kann, wäre also kein GWG, weil er nicht selbständig nutzungsfähig ist?

    Mi., 26.01.2022 - 22:16
    Leon Berger (nicht überprüft)

    Genau!Ein Drucker kann nur in Verbindung mit einem PC drucken.Also ist er nicht selbständig nutzbar.

    Sa., 16.07.2022 - 12:47
    Andrea R (nicht überprüft)

    Bei der Gewinnermittlung via EÜR wird ein GWG doch immer im Jahr der des Kaufs als Betriebsausgabe verbucht?!
    "Lineare Abschreibung nach Nutzungsdauer" trifft doch dann nur bei Bilanzieren zu?

    Mi., 06.03.2024 - 11:04
    Steuer-Mike (nicht überprüft)

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