Wenn Sie ein neues Jahr der EÜR beginnen, können Sie die wirtschaftsgüter aus dem Vorjahr per "Kopieren & Einfügen" übertragen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Was sind GWG? Als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erkennt das Finanzamt nur Anlagegegenstände an, die (1) beweglich sind und (2) selbständig nutzungsfähig sind.
Die Umsatzsteuer-Jarheserklärung oder Voranmeldung auszufüllen ist mit der Ausfüllhilfe recht einfach. Hier sind einige Punkte, auf die man achten sollte.